Zahnaufhellung
Ursachen von Zahnverfärbungen
Zahnverfärbungen können von außen entstehen, indem färbende Lebens- und Genussmittel, wie alkoholische Getränke, Tee, Tabakrauch, Kaffee, Rotwein, etc. in den Zahn eindringen oder auch von innen durch die Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen, Karies, Absterben des Zahnmarks, Mangelernährung usw.
Seit einigen Jahren ist bekannt, dass es zu Schäden des Zahnschmelzes (und des Zahnfleisches) kommen kann, wenn die Zähne sofort nach der Aufnahme von säurehaltigen Nahrungsmitteln (z. B. von Saft oder Nektar, von Früchten wie z. B. Bananen, Ananas, Orangen usw.) geputzt werden. Daher wird empfohlen den Mund vor jeder Zahnreinigung mit sauberem Wasser auszuspülen, um zu verhindern, dass diese Säuren in den Zahn und das Zahnfleisch einmassiert werden.
Methoden zur Zahnaufhellung
Zahnaufhellung mit Schiene |
Zur Zahnaufhellung kommen in der Regel Präparate zum Einsatz, welche Wasserstoffperoxid (H2O2) enthalten. Sie können in den Zahn eindringen und dort Sauerstoff-Radikale abspalten. Diese sind in der Lage, Farbstoffe im Zahn chemisch so zu verändern, dass sie nicht mehr farblich in Erscheinung treten. Zahnaufhellungsmittel sollten einen neutralen pH-Wert haben, damit sie die Zähne nicht aufrauen und so einer erneuten Verfärbung keinen Vorschub leisten. Verschiedene Methoden kommen zur Anwendung:
1) Das Aufhellen mit individuell gefertigten Zahnschienen („Home Bleaching“)
Hierbei wird für den Patienten – nach Abformung der Zähne und Modellherstellung – durch die Zahnarztpraxis bzw. dessen Labor oder durch einen Dentalkosmetiker eine passgenaue Kunststoffschiene tiefgezogen und ausgeschnitten, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit peroxidhaltigem Aufhellungsgel befüllt. Das Home Bleaching Gel besitzt in der Regel eine Konzentration von 10 bis 20 Prozent Peroxid. Je nach Konzentration und individueller Ausgangssituation trägt der Patient diese Schienen zwischen einer und acht Stunden. Bei sog. „Altersverfärbungen“ genügen oft fünf bis sieben Behandlungen, bei hartnäckigeren Verfärbungen, z. B. durch Tetracycline sind oft 15 oder mehr Behandlungen nötig.
2) Das Aufhellen durch direktes Auftragen („Power Bleaching“ oder auch „In-Office-Bleaching“)
Zahnaufhellung mit Abgrenzungsgel |
Hierbei werden höher konzentrierte Präparate eingesetzt. Daher erfolgt diese Behandlung auf dem Patientenstuhl des Zahnarztes oder des Dentalkosmetikers. Zur Vorbereitung wird das Zahnfleisch mit einem gummiartigen Überzug, dem „Kofferdam“, oder einem fließfähigen Material (gewöhnlich auf Kompositbasis), dem „gingiva protector“, geschützt (abgedeckt). Das Aufhellungsmittel wird vom Behandler direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Mitunter wird durch eine Lichtbestrahlung mit Bleaching Lampen die Wirkung intensiviert. Dies ist aber nur bei Bleaching-Gelen möglich, welche durch die Einwirkung von kurzwelligem Licht (Cyan/Blau bzw. UV-Licht) chemisch aktiviert werden. Nach 15–45 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung ein bis zwei Behandlungen nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis (ein Jahr und länger) zu erreichen.
3) Das Aufhellen durch Einlagen im Zahn („Walking-Bleach-Technik“)
Ist ein einzelner, devitaler (abgestorbener, „toter“) Zahn aufzuhellen, so kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird dazu geöffnet (durch die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist diese ja bereits aufgebohrt worden) und ein geeignetes Mittel wird in die Höhle eingebracht, die früher das Zahnmark (die pulpa dentis) ausgefüllt hat. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen. Nach Entfernung des Aufhellungsmittels wird die Krone wieder dauerhaft versiegelt. Es dauert einige Tage, bis sich das Peroxid vom Zahninneren durch den Zahnschmelz gearbeitet hat. Die Aufhellung ist daher zeitverzögert. Sofern die dann erreichte Zahnfarbe nicht dem Wunschergebnis entspricht, kann die Methode wiederholt werden. Daher verzichten viele Zahnärzte auch auf das vorschnelle erneute Verschließen der Krone bis die Wunschfarbe erreicht ist.
Die Methode 1 ist vor allem angezeigt, wenn der gesamte Zahnbogen aufgehellt werden soll. Die Methode 2 wird meist gewählt, wenn es um die Aufhellung einzelner, vor allem vitaler (lebender) Zähne geht, bzw. wenn es sehr schnell gehen soll. Die Methode 3 kommt bei einzelnen devitalen (toten) Zähnen in Frage.